A
- Annuitätendarlehen
- Darlehensform mit gleichbleibender monatlicher Rate, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Der Tilgungsanteil steigt über die Laufzeit, der Zinsanteil sinkt.
- Auflassungsvormerkung
- Sicherung des Käufers im Grundbuch zwischen Kaufvertrag und endgültiger Eigentumsumschreibung.
E
- Energieausweis
- Pflichtdokument, das Auskunft über den Energiebedarf oder ‑verbrauch einer Immobilie gibt. Wird beim Verkauf oder der Vermietung benötigt.
- Exposé
- Aussagekräftige Objektbeschreibung mit Fotos, Grundrissen und Eckdaten, die Interessenten zur Verfügung gestellt wird.
G
- Grunderwerbsteuer
- Einmalige Steuer beim Erwerb einer Immobilie, die vom Käufer zu zahlen ist. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
- Grundschuld
- Im Grundbuch eingetragenes Recht, das häufig als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung dient.
- Grundsteuer
- Jährlich zu zahlende Steuer auf Grundbesitz, deren Höhe sich aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und kommunalem Hebesatz ergibt.
M
- Maklerprovision
- Vergütung des Immobilienmaklers, üblicherweise als Prozentsatz des Kaufpreises, oft zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
N
- Notarvertrag
- Der notariell beurkundete Kaufvertrag, der den rechtsgültigen Eigentumsübergang einer Immobilie regelt.
T
- Teilungserklärung
- Rechtliches Dokument bei Eigentumswohnungen, das die Aufteilung des Gebäudes in einzelne Sondereigentumseinheiten regelt.
- Tilgung
- Der Teil der Darlehensrate, mit dem die eigentliche Kreditschuld zurückgezahlt wird.